BGH erklärt Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld für unwirksam

Karlsruhe: Sogenannte Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld waren im Kern unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshofs entschieden. Damit hatten die Klagen der Verbraucherzentralen überwiegend Erfolg. Bei Girokonten hingegen entschied der BGH, das diese im Grundsatz zulässig waren. Negativzinsen waren sogenannte Verwahrentgelte - also negative Zinsen für Guthaben. Ob Kunden die gezahlten Zinsen jetzt zurückfordern können, wurde vom BGH nicht entschieden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 04.02.2025 16:15 Uhr

Zur BR24 Startseite