Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunstwerk

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage abgewiesen, mit der die Firma Birkenstock Urheberschutz erreichen wollte. Das heißt, andere Hersteller dürfen die Schuhe nachahmen und müssen ihre Produkte nicht vom Markt nehmen. Der Designschutz der Sandalen ist nach 25 Jahren erloschen, der Urheberschutz gilt länger, aber nur für Werke der angewandten Kunst.

Sendung: BR24 Nachrichten, 20.02.2025 09:45 Uhr

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