Bundesregierung muss bei der Luftreinhaltung nachbessern

Berlin: Die Bundesregierung muss ihr Programm zur Reinhaltung der Luft in Teilen nachbessern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittag entschieden. Damit gaben die Richter der Deutschen Umwelthilfe teilweise Recht, die gegen das Luftreinehalteprogramm geklagt hatte. Dem Urteil zufolge reichen die von der Ampel geplanten Maßnahmen nicht aus, um die wichtigsten Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Ammoniak, Stickstoffdioxid und auch Feinstaub zu reduzieren. Das Programm war 2019 aufgelegt und 2024 noch einmal überarbeitet worden. - Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Weil es von grundsätzlicher Bedeutung sei, könne beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch Revision eingelegt werden, so die Richter.

Sendung: BR24 Nachrichten, 23.07.2024 12:15 Uhr

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