Bundestag ändert das Betriebsverfassungsgesetz

Berlin: Der Bundestag hat die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen. Konkret geht es dabei um die Vergütung von Betriebsräten. Demnach dürfen künftig Betriebsräte nicht mehr, aber auch nicht weniger verdienen als vergleichbare Beschäftigte. Hintergrund der Gesetzesnovelle ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. - Am Mittag debattieren die Parlamentarierer dann erstmals über die geplante Reform der ambulanten Gesundheitsversorgung. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach sollen die Bedingungen für Hausarztpraxen verbessert werden, um die Vor-Ort-Versorgung für Patienten zu sichern. Neben weniger Bürokratie sollen auch die Obergrenzen beim Honorar der Mediziner wegfallen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 28.06.2024 11:00 Uhr

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