Bundesverfassungsgericht stoppt Gesetz zu EU-Wiederaufbaufonds

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zum EU-Wiederaufbaufonds vorerst gestoppt. Hintergrund ist eine Verfassungsbeschwerde einer Professorengruppe um den früheren AfD-Vorsitzenden Lucke. Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung der EU-Mitgliedsstaten nicht zulässig ist. Damit liegt der 750 Milliarden Euro schwere Wiederaufbaufonds solange auf Eis, bis über den Eilantrag entschieden ist. Der Fonds soll teils als Zuschuss ausgezahlt werden, teils als Darlehen. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 26.03.2021 23:00 Uhr

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