Discounter müssen in Werbung 30-Tage-Tiefstpreis angeben

Aldi und andere Discounter müssen bei Werbung mit Preissenkungen für mehr Transparenz sorgen: Das Landgericht Düsseldorf urteilte, es reiche nicht, wenn Discounter mit einer prozentualen Preissenkung werben - besonders, wenn sie die Preise kurz davor erhöht hatten. Als Referenz müsse immer der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage angegeben werden, so das Landgericht und verwies zur Begründung auf die entsprechende Verordnung. Gegen das Urteil kann Aldi Berufung einlegen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 07.04.2025 23:00 Uhr

Zur BR24 Startseite