Facebook-Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz wegen Datendiebstahl hoffen

Karlsruhe: Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datendiebstahl bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof stärkte in einem Grundsatzurteil ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist maßgeblich für Tausende anderer Fälle in Deutschland.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 18.11.2024 20:00 Uhr

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