Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen im Handel

Paris: In Frankreich gilt ab morgen eine Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen. Händler müssen zwei Monate lang einen Hinweis am Ladenregal anbringen, wenn der Packungsinhalt reduziert wurde, der Preis aber gleich geblieben oder sogar gestiegen ist. Diese sogenannte "Shrinkflation" ist zwar nicht verboten, sie ist aber in der Kritik, denn Verbraucher erkennen sie oft nur schwer. Die Kennzeichnungspflicht wurde während der hohen Inflation letztes Jahr auf den Weg gebracht. Deutsche Verbraucherschützer fordern eine ähnliche Kennzeichnungspflicht. Das Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz arbeitet nach eigenen Angaben daran.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.06.2024 08:00 Uhr

Zur BR24 Startseite