Generalstaatsanwaltschaft will wieder gegen Bystron ermitteln

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Aufhebung der Immunität des AfD-Europa-Abgeordneten Bystron beantragt. Das sagte Behördensprecher Ruhland der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Damit könnte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Bystron wegen möglicher Bestechlichkeit und Geldwäsche wieder aufnehmen. Sie sind zur Zeit wegen Bystrons Immunität vorläufig eingestellt. Bystron wird verdächtigt, Geld aus russischen Quellen angenommen zu haben und dafür im Sinne Moskaus agiert zu haben.

Sendung: BR24 Nachrichten, 30.08.2024 04:00 Uhr

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