Gericht billigt Bayerisches Polizeigesetz mit Einschränkungen

Gericht billigt Polizeiaufgabengesetz mit Einschränkungen: Das Bayerische Verfassungsgericht hat einen umstrittenen Kernpunkt bestätigt. Allerdings mit Einschränkungen: Die Generalklausel "drohende Gefahr" entspreche der Bayerischen Verfassung nur "in einer bestimmten Auslegung", so das Gericht. Als Maßgabe nannte es unter anderem, dass es sich um drohende Angriffe von erheblicher Intensität und Auswirkung handeln müsse. Darunter seien nur terroristische oder vergleichbare Angriffe auf bedeutende Rechtsgüter zu verstehen. Dem Urteil war ein jahrelanger Streit vorausgegangen. Die Kläger - unter anderem Grüne und SPD - halten den Begriff der drohenden Gefahr für viel zu unbestimmt und deshalb unverhältnismäßig.

Sendung: BR24 Nachrichten, 13.03.2025 11:45 Uhr

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