Gericht setzt 2G-Regel in Niedersachsen außer Vollzug

Lüneburg: Das Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Regel sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme, erklärte das Gericht in einer Mitteilung. Zudem sei die Regel voraussichtlich nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren, weil verschiedene Geschäfte ausgenommen würden. Laut der aktuellen Coronaverordnung Niedersachsens müssen Kunden geimpft oder genesen sein, um bestimmte Läden zu betreten. Das gilt nicht für den Lebensmittelhandel und nicht für Gartenmärkte und Elektronikreparaturläden. Dass die zuletzt genannten Geschäfte ausgenommen würden, Baumärkte beispielsweise aber nicht, habe keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe, urteilte das Gericht.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 16.12.2021 19:00 Uhr

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