Im Bayerischen Landtag wäre laut Gutachten eine "Extremismusklausel" möglich

München: Der bayerische Landtag kann verfassungsfeindlichen und extremistischen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen die Auszahlung von Landtags-Geldern verweigern. Das geht aus dem Rechtsgutachten hervor, das Landtagspräsidentin Aigner vorstellte. Der Verfasser des Papieres, Barczak, unterstrich aber auch, das es dazu neue gesetzliche Grundlagen brauche. Dabei sei der Gesetzgeber in Bayern gefragt, so der Professor für Öffentliches Recht in Passau. Dabei müssten das Abgeordneten-, das Fraktions- und das Verfassungsschutzgesetz geändert werden. Landtagspräsidentin Aigner zeigte sich optimistisch, dass eine Lösung innerhalb eines Jahres erreicht werden könnte, wenn alle Fraktionen zusammenarbeiteten. Anlass für die Debatte war ein Bericht des Bayerischen Rundfunks. Danach beschäftigt die AfD-Fraktion im Bundestag mehr als 100 Mitarbeiter, die in Organisationen aktiv sind, die von Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden. Im bayerischen Landtag gibt es vier Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten.

Sendung: BR24 Nachrichten, 29.07.2024 12:15 Uhr

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