Keine Änderungen an Wahlrecht mehr in laufender Legislaturperiode

Berlin: Im Bundestag ist nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vorerst keine Änderung des Wahlrechts geplant. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs der Fraktionschefs von SPD, Grünen, FDP sowie der oppositionellen Union. Aus ihrer Sicht ergeben weitere Verhandlungen darüber keinen Sinn, weil die jeweiligen Erwartungen zu unterschiedlich sind. Damit wird bei der Bundestagswahl in gut einem Jahr nach dem geltenden Recht abgestimmt. Allerdings wird dann die sogenannte Grundmandatsklausel gelten - anders als in der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition ursprünglich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie am Dienstag wieder in Kraft gesetzt. Die Klausel ermöglicht es einer Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, trotzdem in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Direktmandate erringt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 02.08.2024 18:00 Uhr

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