Mutterschutz soll auch nach Fehlgeburt gelten

Berlin: Frauen sollen nach einer Fehlgeburt nicht sofort wieder arbeiten müssen. SPD, Union, Grüne und FDP haben sich nach Medienberichten drauf geeinigt, dass der Mutterschutz auch dann gelten soll, wenn eine Frau vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert. Familienministerin Paus von den Grünen hatte dafür geworben, dass die Regelung auch für Frauen greift, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, die Union hatte sich für eine Regelung ab der 13. Woche ausgesprochen. Ausgegangen war die Neuregelung von einer Online-Petition. Die Initiatorin verweist auf die psychische und körperliche Belastung durch eine Fehlgeburt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 02.01.2025 11:00 Uhr

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