Studenten können kein höheres Bafög einklagen

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Studenten keine höhere Bafög-Unterstützung einklagen können. Das Grundgesetz sichere zwar ein Existenzminimum, garantiere aber kein Anrecht auf mehr Geld fürs Studium, entschieden die Richter. Zugleich betonte das Gericht, dass der Staat für gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen sorgen muss. Die Politik habe aber viele Möglichkeiten, wie sie das umsetze. Bildungsministerin Stark-Watzinger begrüßte, dass der Beschluss Klarheit schafft. Die Höhe der Förderung sei eine politische Entscheidung und liege im Ermessen der Regierung, sagte die FDP-Politikerin.

Sendung: BR24 Nachrichten, 30.10.2024 13:15 Uhr

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