Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin vom BGH bestätigt

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine ehemalige Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bestätigt. Die heute 99-Jährige war vom Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in über 10.500 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen verurteilt worden. Gegen sie wurde eine auf Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt. Dagegen hatte Irmgard F. Revision eingelegt, die nun vom BGH verworfen wurde. Straftaten würden zwar grundsätzlich verjähren, Mord aber nicht, so die Richter. Damit sei auch Beihilfe zum Mord von einer Verjährung ausgeschlossen. Laut Anklage war die KZ-Zivilangestellte von 1943 bis 1945 als Sekretärin und Stenotypistin in der Verwaltung des Konzentrationslagers bei Danzig beschäftigt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 20.08.2024 12:00 Uhr

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