München muss laut Urteil Luftreinhaltungsplan einhalten

München: Die bayerische Landeshaupstadt wird voraussichtlich ein Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge einführen müssen. Eine Beschwerde der Stadt München gegen ein vorinstanzliches Urteil wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt. Somit wird das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig, in dem er die Stadt München dazu verpflichtet, die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid an allen Messstellen in der Stadt einzuhalten. Die Stadt München hat im Juni diesen Jahres auf einem Teilstück des Mittleren Rings Tempo 30 eingeführt und liegt seitdem - nach Zahlen des zuständigen Umweltreferats - unter beziehungweise genau an dem von der EU zugelassenen Grenzwert.

Sendung: BR24 Nachrichten, 23.10.2024 14:45 Uhr

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