Verfahren um zerstörten Wildbach im Allgäu ist vorläufig eingestellt

Kempten: Vor dem Landgericht ist der Prozess wegen der Zerstörung des Rappenalpbachs in den Allgäuer Alpen vorläufig eingestellt worden. Bedingung dafür ist eine Geldzahlung durch die beiden Angeklagten in Höhe von 5.000 beziehungsweise 20.000 Euro. Das Geld soll an gemeinnützige Organisationen und den Staat fließen. Darauf haben sich Verteidigung und Anklage geeinigt. Sofern die Zahlungen bis Ende Oktober eingehen, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die zwei angeklagten Alpmeister hatten den unter Naturschutz stehenden Rappenalpbach vor knapp zwei Jahren auf gut eineinhalb Kilometern Länge unzulässigerweise begradigen lassen. Ein missverständlich formulierter Aktenvermerk des Landratsamts Oberallgäu veranlasste den Vorsitzenden Richter aber zum Vorschlag, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 18.07.2024 12:15 Uhr

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