Verfassungsgericht hält Verpackungssteuer in Tübingen für zulässig

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. In einem heute veröffentlichten Beschluss wies es die Verfassungsbeschwerde eines McDonalds-Restaurants ab. In Tübingen wird seit 2022 eine Abgabe auf Einwegverpackungen für Mitnahme-Lebensmittel erhoben - das gilt dort auch für Einweggeschirr und - besteck sowie Kaffeebecher. Tübingen will dadurch erreichen, dass weniger Müll anfällt und die Mehrwegsysteme gestärkt werden. Karlsruhe hat diese örtliche Verbrauchssteuer nun also als zulässig bezeichnet.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 22.01.2025 10:00 Uhr

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