Verfassungsgericht stärkt die Rechte leiblicher Väter

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben der Klage eines Mannes aus Sachsen-Anhalt teilweise statt. Im konkreten Fall ging es um einen Vater, der ein Kind aus einer nicht-ehelichen Partnerschaft hat. Die Mutter des Kindes hat ihren neuen Partner als rechtlichen Vater eintragen lassen. Damit ist der biologische Vater automatisch von vielen Mitbestimmungsrechten seines Kindes ausgeschlossen. Das Verfassungsgericht urteilte, dass damit die Grundrechte des leiblichen Vaters verletzt werden. Es hält nun zwei Auswege für möglich: Entweder soll der Gesetzgeber bis Juli kommenden Jahres klarstellen, dass neben dem neuen rechtlichen Vater auch der leibliche Vater Rechte gegenüber dem Kind hat. Oder - wenn weiterhin nur zwei Personen als rechtliche Vertreter des Kindes gelten sollen - müssen dem leiblichen Vater weitergehende Rechte als bisher zugestanden werden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 09.04.2024 10:45 Uhr

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