Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg weiter beobachten

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf die AfD weiterhin beobachten. Die Partei ist mit einer Klage dagegen am Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Demnach ist auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung zulässig. Der AfD-Landesverband Baden-Württemberg gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Seit Juli 2022 wird er deshalb vom Verfassungsschutz beobachtet.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 20.03.2025 13:00 Uhr

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