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DE-CIX-Betreiber klagt gegen BND-Überwachung

DE-CIX-Betreiber klagt gegen BND-Überwachung

Der Bundesnachrichtendienst (BND) zapft den weltgrößten Internetknotenpunkt DE-CIX zu Überwachungszwecken an. Dagegen klagt nun der Betreiber: Der BND überwache rechtswidrig auch inländischen Datenverkehr. Von Florian Regensburger

Der DE-CIX (Deutscher Commercial Internet Exchange) in Frankfurt am Main ist der weltweit größte Internetknotenpunkt. Datenströme aus aller Welt laufen hier zusammen und werden weiterverteilt - E-Mails, IP-Telefonate, versendete Dateien. Für den Bundesnachrichtendienst (BND) ist der DE-CIX daher ein Quell ermittlungsrelevanter Informationen. Die Betreibergesellschaft des DE-CIX aber sieht in der aktuellen Abhörpraxis einen Rechtsbruch.

Datenverkehr wird gescannt

Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wendet sich gegen die Inanspruchnahme des DE-CIX im Rahmen der sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung. Nach dem G10-Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist der BND berechtigt, diese Telekommunikation zu überwachen und zu speichern.

Bei dieser strategischen Telekommunikationsüberwachung wird internationaler Datenverkehr, bezogen auf vorgegebene geografische Zonen, auf bestimmte Begriffe hin durchsucht, um zum Beispiel Terroristen bei der Planung von Attentaten auf die Schliche zu kommen.

Überwacht der BND rechtswidrig innerdeutschen Datenverkehr?

Der DE-CIX-Betreiber moniert mit seiner Klage unter anderem, dass Daten aus einem inländischen Netzknotenpunkt erhoben würden und auch inländischer Telekommunikationsverkehr ausgewertet werde, obwohl das G10-Gesetz den Auslandsgeheimdienst BND nur zur Überwachung von internationaler, grenzüberschreitender Telekommunikation ermächtige.

Der BND bekräftigt dagegen, dass man innerdeutschen Datenverkehr mittels wirksamer technischer Verfahren ausfiltern könne und tatsächlich rein ausländischen beziehungsweise internationalen Telekommunikationsverkehr überwache.

Urteil schon heute möglich

Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beginnt um 10 Uhr. Beobachter halten ein Urteil bereits heute für möglich. Sollte der Kläger Recht bekommen, wäre das ein herber Schlag für die Kommunikationsüberwachung des BND.