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Hoverboard

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E-Board fahren ist (noch) eine Straftat

Ab und zu sind sie auch bei uns schon auf den Gehwegen zu sehen: sogenannte E-Boards, auch Hoverboards genannt. Vor allem bei Jugendlichen sind sie beliebt. Was kaum jemand weiß: Das Fahren im öffentlichen Raum ist strafbar. Von Janina Sokoliuk

E-Boards stammen ursprünglich aus China. Sie laufen, ähnlich wie ein Segway, mit zwei nebeneinanderstehenden Rollen und einem Motor. Sie werden vom Fahrer durch Gewichtsverlagerungen und ohne Lenkrad bewegt. In der Regel fahren E-Boards schneller als sechs Stundenkilometer und gelten somit rechtlich gesehen als Kraftfahrzeuge, sagt Rechtsanwalt Christian Krauße aus Nürnberg.

"Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. E-Boards sind demnach nicht auf dem Gehweg erlaubt. Um aber öffentliche Straßen benutzen zu dürfen, ist eine behördliche Zulassung notwendig." Christian Krauße, Rechtsanwalt.

Eine Zulassung und Versicherung sei aber wegen diversen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften derzeit nicht möglich, so Krauße. Deswegen dürfen die Boards im öffentlichen Raum nicht genutzt werden. Da dieses Fortbewegungsmittel im Gegensatz zu Skateboards, Rollern oder Kinderfahrrädern einen Motor besitzt, kann hier nicht das gleiche Recht der Gehweg-Nutzung gelten.

Führerschein benötigt

Was aber noch dazu kommt: Wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum fahren will, benötigt einen Führerschein. E-Boards sind aber derzeit noch nicht in eine Fahrerlaubnisklasse eingeteilt. Deswegen ist die Frage nach der Fahrerlaubnis, laut Rechtsanwalt Krauße, noch ungeklärt.

"Im Detail kommt es auf die konkrete Bauart des E-Boards an. Es wird teilweise sogar vertreten, dass ein Autoführerschein erforderlich ist." Christian Krauße, Rechtsanwalt

Das ist das Problem. Denn E-Boards werden hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen benutzt, die noch keinen Führerschein besitzen. Wer also im öffentlichen Raum mit einem solchen E-Board unterwegs ist und keinen Führerschein mit sich führt, macht sich strafbar. Rechtsanwalt Krauße weist darauf hin, dass mit Geld- oder Freiheitsstrafen gerechnet werden muss. Für Schäden haftet der Nutzer selbst, im Fall von Kindern können die Eltern zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizei darf laut dem mittelfränkischen Hauptkommisssar Christian Daßler Nutzer kontrollieren und gegebenenfalls eine Strafe verhängen.

Neue Regelungen geplant

Die Politik hat laut Krauße das Problem bereits erkannt. Der Bundesrat forderte die Regierung im September 2016 auf, "die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen zu regeln", so der Rechtsanwalt. Er rechnet mit einer Entscheidung und Einordnung der E-Boards im kommenden Jahr. Bis dahin ist das Fahren mit E-Boards laut Rechtsanwalt Krauße und Polzeihauptkommissar Daßler nur auf Privatgrund erlaubt.