Seit vier Jahrhunderten kennt die Welt die berühmten Nacktbilder des flämischen Meisters Peter Paul Rubens. Sie haben bei Generationen von Menschen gleichermaßen Bewunderung und moralische Empörung ausgelöst. Die Moral- und Sittenwächter seiner Zeit setzten durch, dass bei Adam und Eva die Blöße mit dem berühmt gewordenen Feigenblatt bedeckt werden mussten.
Flandern kann nicht mit Bildern werben
Doch das ist Facebook im 21. Jahrhundert nicht mehr genug. Das musste jetzt das flämische Tourismusbüro erfahren. Eine automatisierte Zensurfunktion blendet bei dem sozialen Netzwerk Rubensbilder aus, mit dem belgische Museen für einen Besuch Flanderns werben wollten.
"Es ist wirklich peinlich für uns, dass wir nicht eines unserer größten Werke der Welt zeigen können“ Tama d'Haen, Sprecherin des flämischen Tourismusbüros,
Tourismusbüro kontert mit Video
Die Belgier reagierten auf die Zensur mit einem ironischen Film: Darin lotst das Aufsichtspersonal im Rubens-Museum Besucher von Gemälden mit Nackten weg zu Darstellungen mit bekleideten Personen. Ein Aufseher breitet sogar seine Arme vor Adam und Eva aus, um sie zu verdecken.
Facebook legt bei Werbung strenge Maßstäbe an
Facebook sagt, das Problem sei bekannt, verweist aber auf seine Werberichtlinien. Denn die Regeln bezüglich anstößiger Inhalte sind bei Werbung noch strenger gefasst als sonst. „Adult Content“ ist unzulässig, und der ist definiert als „Nacktheit, Darstellung von Menschen in expliziten oder zweideutigen Stellungen oder Aktivitäten, die offen erregend und sexuell provozierend sind“.
Weiter einschränkend heißt es, auch „angedeutete Nacktheit, selbst künstlerischer und bildender Natur“ gehörten zu den Inhalten, die automatisch abgelehnt würden. Und da passen Rubens und die anderen alten Meister sozusagen genau in das Schema.