Die Anzeigen des vom Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegründeten Vereins zielen auf die "Zwangszustimmungen" ab, die Google und Facebook verlangten. In der DSGVO ist von einem "Koppelungsverbot" die Rede. „Viele Nutzer wissen gar nicht, dass diese bisher nervige Art, Leute zur Zustimmung zu zwingen, nun zum Glück verboten ist“, sagt Schrems.
Nagelprobe fürs neue Gesetz
"„Diese ersten Beschwerden werden auch eine Nagelprobe für das Gesetz sein", erklärt Noyb. Max Schrems interpretiert die DSGVO eindeutig: "Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können."
Europaweite Aktion
Wegen ähnlicher Vorwürfe geht der Verein in Frankreich gegen Google’s Smartphone-Betriebssystem Android vor. In Belgien greift er Instagram juristisch an. Dabei handelt es sich um die Wohnsitze der jeweiligen Kläger. Außerdem will Noyb sich noch an die irische Datenschutzbehörde wenden. In Irland hat Facebook seinen europäischen Sitz.