Studierende nehmen 2023 an der Einführungsveranstaltung im Audimax der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München teil.
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Studierende nehmen 2023 an der Einführungsveranstaltung im Audimax der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München teil.

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Bafög, Briefe und Berufsausbildung: Das ändert sich im August

Endlich Sommerferien! Für alle, die heuer zwischen Schule und Ausbildung stehen, sind einige Änderungen wichtig. Und auch für Steuerpflichtige, Immobilienbesitzer und manche Krankenversicherte ändert sich etwas.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Der August bringt einige Neuerungen. Die größte Veränderung im neuen Monat gibt es für Studierende und auch für Schüler: Die BAföG-Regeln wurden verändert. Außerdem endet die Abgabefrist für die Steuererklärung, es sind neue Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch zu erwarten und: Briefe dürfen jetzt länger brauchen, um beim Empfänger anzukommen.

BAföG wird angehoben – um fünf Prozent

Die sogenannten Bedarfssätze zur Förderung der beruflichen Ausbildung werden angehoben: um fünf Prozent [externer Link]. Für die BAföG-Höchstsätze bedeutet das insgesamt eine Anhebung von maximal 43 Euro im Monat, sofern zusätzlich noch die Anhebung der Wohnpauschale um 20 auf 380 Euro dazugerechnet wird. Laut dem bayerischen Landesstudierendenrat reicht diese Anhebung aber "definitiv nicht aus."

Bundesverfassungsgericht muss sich eh mit BAföG befassen

In absehbarer Zeit wird nochmal verhandelt über die finanzielle Lage von Studierenden und bedürftigen Schülern, die nicht mehr daheim leben: Anfang Juni entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass Studierende nicht mit weniger Geld auskommen müssen als ihnen im Vergleich mit dem Bürgergeld zustünde. Deshalb wird sich das Bundesverfassungsgericht mit den Sätzen befassen müssen.

Bei der staatlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt der Höchstsatz für den Grundbedarf bei 563 Euro. Beim BAföG liegt er ab dem bevorstehenden Wintersemester bei 475 Euro. Außerdem übernimmt das Jobcenter in der Regel die Wohnkosten vollständig. Beim BAföG liegt die Wohnpauschale dann bei 380 Euro.

Ausbildungsgarantie kommt

Die sogenannte Ausbildungsgarantie kommt: Menschen ohne Berufsabschluss, die sich aber weiterbilden wollen, haben ab August einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Ausbildung. Das bedeutet, dass Jobcenter, beziehungsweise die Agenturen für Arbeit, dabei unterstützen, eine außerbetriebliche Ausbildung bei einem Bildungsträger zu finanzieren. Hintergrund ist, dass die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze kontinuierlich steigt – während es Schüler gibt, die keine Stelle finden.

Im Vorhinein können zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn auch Angebote der Berufsberatung wahrgenommen und ein sogenanntes Berufsorientierungs-Praktikum angetreten werden – teilweise mit finanzieller Unterstützung. Ziel ist es, die Wartezeiten zwischen Schule und Ausbildung zu überbrücken. Genauere Informationen gibt es zum Beispiel hier [externer Link].

Neue Fördermöglichkeiten beim Heizungstausch

Die KfW plant eine neue Antragsrunde: Ab Ende August können auch Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Außerdem sind ab dann auch Wohnungseigentümer in den WEGs antragsberechtigt, wenn sie die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Die KfW bezuschusst bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau einer neuen Heizungsanlage. Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August erste Anträge bei der KfW stellen können.

Einspeisungsvergütung wird weiter abgesenkt

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den damit produzierten Strom ins Netz einspeist, bekommt dafür etwas weniger Geld als vorher. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt um ein Prozent für alle Anlagen, die nach dem 1. August in Betrieb gehen. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt beträgt die Einspeisevergütung gerade noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.

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