Ein Handwerker befestigt die Abdeckung an einer Steuereinheit einer Wärmepumpe im Keller einer Doppelhaushälfte.
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Können wieder mit Förderprogrammen der KfW Bank rechnen: Hausbesitzer, die eine klimafreundliche Heizung einbauen lassen.

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KfW-Heizungsförderung gestartet: Das müssen Sie wissen

KfW-Heizungsförderung gestartet: Das müssen Sie wissen

Lange gab es über das Heizungsgesetz Streit - nun können Anträge auf Geld für den Heizungstausch bei der KfW gestellt werden. Wärmepumpen bilden den Schwerpunkt der staatlichen Heizungsförderung. Doch auch andere Lösungen sind möglich.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit Dienstagmorgen Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.

Gedacht ist das Programm vor allem für den kompletten Heizungstausch oder für Ergänzungen im Altbau. Neubauten sollten ohnehin klimafreundlich sein, damit sie überhaupt genehmigt werden und können deshalb von anderen Förderprogrammen profitieren.

In jedem Fall können private Wohnungseigentümer das kaum alleine selbst entscheiden. Ohne ausführliche Beratung und sorgfältige Planung vom Profi läuft nichts mehr. So lassen sich Anträge auch nur mit entsprechender Unterstützung erfolgreich stellen.

Wer bekommt wie viel Geld vom Staat für eine klimafreundliche Heizung?

Das neue KfW-Programm für klimafreundliche Heizungen ist für Projekte bis maximal 30.000 Euro gedacht, das sind weniger als vorher (50.000 Euro). Was darüber hinausgeht, müsste mit anderen Programmen wie den Programmen für die energetische Sanierung des Hauses abgedeckt werden. Außerdem sind andere Zuschüsse auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich, etwa für Solarthermie, die sich mit anderen Wärmequellen kombinieren lässt, um Energie zu sparen.

In der ersten Stufe können Eigenheimbesitzer für Ein- und Zweifamilienhäuser Anträge stellen, anschließend auch Vermieter in Mehrfamilienhäusern. Für sie fällt die Förderung allerdings nicht so üppig aus wie für die Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen.

Modulare Zuschüsse

Statt beim Zuschuss wie vorher pauschal 40 Prozent anzusetzen, können diesmal von Selbstnutzern bis zu 70 Prozent (maximal 21.000 Euro) erreicht werden. Vermieter und die Wohnungswirtschaft wie zum Beispiel städtische Gesellschaften bekommen allerdings nur die Hälfte davon pro Einheit. Alle bekommen eine Grundförderung von 30 Prozent sowie fünf Prozent extra beim Einbau einer Wärmepumpe.

Für die selbst genutzten Eigenheime sind 20 Prozent zusätzlich drin, wenn die Maßnahme in den nächsten drei Jahren, also bis 2028, fertig wird, das ist der "Klimageschwindigkeitsbonus". Noch wichtiger für Familien mit niedrigeren Einkommen (bis 40.000 Euro brutto) ist der "Einkommensbonus", der bis zu 30 Prozent ausmachen kann. Dieser Bonus soll eine soziale Komponente darstellen, damit möglichst niemand mit dem Heizungstausch finanziell überfordert wird.

Außerdem gibt es im Fall von Biomasse-Heizungen wie Heizungen mit Holzpellets einen pauschalen "Emissionsminderungszuschlag" von 2.500 Euro. Alle diese Förderungen sind aber in dem KfW-Programm bei insgesamt 70 Prozent gedeckelt. Im Einzelfall kann es daher attraktiver sein, an einem passenden BAFA-Programm in Sachen Heizung teilzunehmen.

Besteht Zeitdruck, um an eine Förderung zu kommen?

Im Gegensatz zu 2023, als viele wichtige Fragen noch offen waren, ist inzwischen das meiste geklärt. So besteht vorerst kein Zeitdruck mehr für schnelle Entscheidungen. 2024 muss es keine Panikkäufe von Heizungen mehr geben, weil irgendwelche Fristen möglicherweise bald enden könnten wie für den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung. Dennoch lohnt sich der Blick auf die gesetzlichen Regelungen in der kommenden Jahre mit zunehmenden Einschränkungen für fossile Heizungen und Anforderungen für mehr Klimaschutz.

Sollte eine alte Heizung kaputtgehen, sind auch Reparaturen weiterhin möglich, soweit sie noch sinnvoll erscheinen. Dabei gibt es jedoch einige Altersgrenzen zu beachten.

Kommunale Wärmepläne müssen Netze-Umbau festlegen

Als Erstes müssen Städte und Gemeinden bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Darin sollen wichtige Fragen geklärt werden, wie der Bau eines möglichen Fernwärme- oder Nahwärmenetzes, wie es mit dem Gasnetz weitergeht oder ob das lokale Stromverteilnetz auf den Betrieb von Wärmepumpen ausgelegt wird.

Nur in deutlich weniger als 20 Prozent der Haushalte wird auf absehbare Zeit Fernwärme möglich sein, die als klimafreundlich gilt. Für die allermeisten Hausbesitzer ist das also absehbar keine Alternative.

Einige Erdgasnetze könnten zurückgebaut werden, wenn die Zahl der Gaskunden sinkt, weil viele auf Wärmepumpe umsteigen wollen. Das haben einige Gasversorger schon angekündigt. Außerdem würden sie dann auch höhere Gebühren verlangen für die Kunden, die übrig bleiben.

Ein flächendeckender Betrieb von Wärmepumpen ist im Bestand meist nicht möglich, weil die alten Stromnetze in der Regel viel zu schwach sind und erst noch nachgerüstet und ertüchtigt werden müssten. Ähnlich wie bei den Wallboxen für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern reicht die Leistung bei Einfamilienhäusern in der Fläche oft nur für ein paar Stromabnehmer, aber längst nicht für alle.

Für entsprechende Aus- und Umbauten der Netze gibt es bei vielen Grundversorgern noch nicht einmal Pläne. Meist beschränken sich die Stromlieferanten darauf, nur die Neubaugebiete für künftige Wohnungen mit ausreichend Strom zu versorgen.

2029: Erste Einschränkung beim Heizen mit fossiler Energie

Dennoch wird es nach der aktuellen Gesetzeslage ab 2029 für einige Hausbesitzer ernst. Unter der Voraussetzung, dass die Wärmeplanung von ihrer Kommune vorliegt, müssen die Eigentümer dann nachweisen, dass ihre Heizung zu mindestens 15 Prozent mit Bioenergie oder Wasserstoff beliefert wird.

Ab 2035 sollen das 30 Prozent sein und ab 2040 dann 60 Prozent alternative Energie. Für 2045 ist ein vollständiges Verbot fossiler Heizungen geplant – ähnlich wie das sogenannte Verbrenner-Verbot für Autos in der EU.

In der Zwischenzeit sollen in den 2030er Jahren die Preise für den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) deutlich steigen. CO2 entsteht praktisch bei jedem Verbrennungsvorgang. Heizen mit fossilen Energieträgern und Fahren mit Benzin- oder Diesel-Motoren sollen durch die hohe CO2-Bepreisung ohnehin finanziell unattraktiv gemacht werden und so den Umstieg erleichtern.

Video: Start für Anträge auf KfW-Heizungsförderung

Heizungstechniker bei der Arbeit
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Heizungstechniker bei der Arbeit

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