Ein Mann und eine Frau sitzen auf einer Bank im Münchner Olympiapark.
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Alle, die diese Jahr 60 Jahre jünger sind, dürfen offiziell erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Viele würden aber lieber früher aufhören.

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Früher in Rente: Wer darf und was kostet es mich?

Früher in Rente: Wer darf und was kostet es mich?

Alle, die dieses Jahr 60 Jahre alt werden oder jünger sind, dürfen offiziell erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Viele würden aber lieber früher aufhören, zu arbeiten. Wann geht das und zu welchem Preis?

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Seit zwölf Jahren steigt das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Alle, die 1964 und später geboren sind, dürfen offiziell erst mit 67 in Rente gehen. Aber es gibt Möglichkeiten für einen früheren Ruhestand. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und teilweise auch zu einem bestimmten Preis.

Rente für besonders langjährig Versicherte – ohne Abschläge

Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, der kann früher in Rente gehen und bekommt seinen vollen Rentenanspruch, hat also keine Abzüge. Offiziell heißt das "Rente für besonders langjährig Versicherte". Bekannter ist sie aber als "Rente mit 63". Wobei das so nicht mehr stimmt. Heute ist es eher eine Rente mit 64, weil auch hier das Eintrittsalter schrittweise angehoben wird.

Im Grunde kann man immer zwei Jahre früher gehen, als eigentlich vorgesehen. Wer 1964 oder später geboren ist, kann frühestens mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen, wenn er 45 Beitragsjahre hat. Wichtig ist, dass zu diesen Beitragsjahren nur die Zeiten zählen, in denen tatsächlich Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Schul- und Studienjahre, oder Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung. Auch wer Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bekommen hat, bekommt die Zeiten nicht angerechnet.

Rente für langjährig Versicherte – mit Abschlägen

Wer keine 45 Beitragsjahre aufweisen kann, der hat trotzdem die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, allerdings kann das teuer werden. Wieder ist auch hier das Geburtsdatum wichtig. Wer 1964 oder später geboren ist, kann mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, wenn er 35 Versicherungsjahre vorweisen kann. Zu den Versicherungsjahren zählen dann aber auch Zeiten des Studiums oder der Arbeitslosigkeit, anders als bei den Beitragsjahren.

Allerdings gibt es diese Rente nicht umsonst. Für jeden Monat, den man früher geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Wer also statt mit 67 mit 63 seine Rente haben möchte, geht 48 Monate früher in Rente, das ergibt einen Abzug von 14,4 Prozent. Jeden Monat bis zum Ende.

Frühe Rente: Ausgleichszahlungen möglich

Wer schon relativ früh weiß, dass er nicht bis 67 arbeiten will, der kann vorsorgen. Ab 50 kann jeder freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um damit die Abschläge etwas abzumildern. Wie viel dazu nötig ist, kann man sich von der Rentenversicherung ausrechnen lassen.

Diese Sonderzahlungen können manchmal auch noch von der Steuer abgesetzt werden, das kommt im Detail aber auf die individuelle Einkommenssituation an.

Alternative: Teilrente

Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente erfüllt, sprich 35 Versicherungsjahre gesammelt hat, der kann auch ab 63 eine Teilrente beantragen und trotzdem weiterarbeiten. Die Teilrente kann bis zu 99,9 Prozent betragen, die dann mit Abschlägen erstmal ausgezahlt wird. Im Teilzeitjob – wenn er denn versicherungspflichtig ist – kann man weitere Rentenbeiträge sammeln, die dann mit 67 die Abzüge etwas ausgleichen können.

Wer mit 67 immer noch nicht genug hat von seinem Job, kann übrigens auch länger arbeiten. Das lohnt sich sogar, denn für jeden Monat, den man länger Beiträge bezahlt, steigt die Rente um 0,5 Prozent. Allerding muss der Arbeitgeber natürlich mitspielen und auch Mitarbeiter über 67 Jahre beschäftigen wollen.

Rente bei gesundheitlichen Einschränkungen

Wer nicht länger arbeiten kann oder auch nicht bis 67, weil die Gesundheit nicht mitspielt, kann zum einen eine Erwerbsminderungsrente beantragen oder die Rente für schwerbehinderte Menschen. Beide Gruppen können mit 65 ohne Abschlag ihre Rente beziehen, allerdings gelten auch hier einige Regeln. Der Grad der Schwerbehinderung muss mindestens 50 Prozent betragen und die Person muss 35 Beitragsjahre vorweisen.

Bei der Erwerbsminderungsrente ist es noch etwas komplizierter - da ist es ratsam sich bei der Rentenversicherung beraten zu lassen.

Dieser Artikel ist erstmals am 31.03.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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