Juristisch ist die Absicherung korrekt und nicht anzugreifen. Der Großaktionär Etihad steht für diese Bürgschaft gerade. Die arabische Fluglinie trägt das volle Risiko, nicht die angeschlagene Air Berlin und auch nicht der Steuerzahler. Auch dem Aufsichtsrat von Air Berlin sei kein Vorwurf zu machen.
Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff auf das Geld
Eine solche Vertragskonstruktion mit dem Vorstandschef sei rechtlich zulässig, meint Professor Manuel Theisen auf Anfrage. Theisen berät unter anderem Unternehmenskontrolleure in solchen Fragen. Er weist auch darauf hin, dass die abgesicherten 4,5 Millionen Euro später nicht zur Insolvenzmasse gehören werden und der Insolvenzverwalter keinen Zugriff darauf hat. Ähnliche Fälle habe es bereits bei Arcandor und bei Mannesmann gegeben.
Ohne Sicherheiten wäre Winkelmann wohl nicht zu Air Berlin gewechselt
Für die Welle der Empörung hat Theisen zwar Verständnis. Andererseits wollte Großaktionär Etihad den früheren Lufthansa-Manager Winkelmann unbedingt für Air Berlin abwerben. Der Manager wechselte aus einer ungekündigten Top-Position zu einem Sanierungsfall - und hätte dies ohne entsprechende Sicherheiten wohl nie getan.