Lara Schumacher (Name geändert) war ein klassisches Opfer für alle, die ihren Kunden natürlich nur die "beste Kapitalanlage" für die Altersvorsorge anpreisen. Voll Vertrauen unterschrieb sie im Jahr 2005 einen verhängnisvollen Vertrag für eine Kapitalanlage, der ihre Zukunft finanziell sichern sollte:
"Wir waren damals eine junge Familie, hatten gerade unser zweites Kind bekommen. Und haben über einen persönlichen Kontakt einen Finanzberater genannt bekommen. Mein Mann war selbständig. Und dieser Finanzberater hat uns zu diesem Produkt geraten. Super, da könnt ihr Steuern sparen." Lara Schuhmacher, geschädigte Anlegerin
Riskante Papiere
Die beiden Fonds, die die Familie gekauft hat, waren alles andere als einfache Altersvorsorgeprodukte. Die "Active Select 04 Fonds" waren in der Rechtsform der GbR, der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" aufgelegt worden. Die Folgen sind weitreichend:
"Also, es ist kein Ratensparplan zur Altersvorsorge, wie das oft verkauft wird, sondern eine gesellschaftsrechtliche Verpflichtung. Das sind Schulden, die der einzelne gegenüber der Gesellschaft hat, Verbindlichkeiten. Die Gesellschaft hat eine Forderung gegen ihn. Das muss einem bewusst sein. Das ist also nicht irgendwie, ich kann nicht mehr, ich mag nicht mehr, ich kann Raten einstellen. Das geht nicht. Das muss man dann schon kappen und sehen, dass man die Beteiligung an dieser Gesellschaft beendet." Rechtsanwalt Jochen Resch
Keine einfachen Ausstiegsmöglichkeiten
Im Klartext: Man kann aus so einer Gesellschaft nicht einfach aussteigen und das eingezahlte Kapital zurückverlangen. Das ist den Schumachers bis heute – 12 Jahre später - nicht gelungen. In der Anfangsphase haben sie Verluste zugeschrieben bekommen, die sie steuerlich geltend machen konnten. Später wurden ihnen sogar Gewinne zugewiesen – aber nur auf dem Papier, denn sie kamen ja an ihr Kapital nicht mehr ran. Ab 2012 forderte plötzlich das Finanzamt Steuernachzahlungen in Höhe von rund 4.000 Euro:
Doch alle Versuche, die beiden Active Select-Fonds wieder loszuwerden, scheiterten. Bei der VSB-Beteiligungstreuhand und Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Landshut war plötzlich nur noch ein Rentner zu erreichen, der offenbar die aufgebrachten Anleger vertrösten sollte. Er riet der Familie, die Anteile zu verkaufen. Dieses Angebot haben sie angenommen.
Keine Auszahlung
Die Anteile gingen an eine Schweizer Gesellschaft namens IMAG, die sich aber nie an die Schumachers gewandt hat. Die versprochene Auszahlung ist nicht erfolgt. Der Rentner, dessen Email-Verkehr mit den Schumachers dem BR vorliegt, ist ebenfalls abgetaucht und war im Zuge der Recherchen nicht mehr erreichbar. Der habe nur vertrösten sollen, fällt Anwalt Resch ein harsches Urteil über die Rolle des "freundlichen älteren Herrn".
Lara Schumacher weiß, dass sie diese Fonds nie hätte kaufen dürfen. Dass sie Versprechungen geglaubt hat, die sie hätte hinterfragen müssen. Sie ärgert sich am meisten über sich selbst, wie sie im Interview mit dem BR eingesteht.
Da die Schumachers die Fonds im Jahr 2005 gekauft haben, sind die meisten ihrer Ansprüche verjährt. Sie haben aufgegeben, weil es sich nicht lohnen würde, für die verbliebenen Ansprüche einen teuren Prozess zu führen. Der "Graue Kapitalmarkt" ist in der Zwischenzeit vom Gesetzgeber strenger reguliert worden, aber er bleibt ein gefährliches Terrain für Tausende Anleger.