Auf einen Teil des Lohnes verzichten und dafür später einmal eine längere Auszeit einlegen oder früher in den Ruhestand gehen: Auch der Gesetzgeber fand die Idee gut und hat die Rahmenbedingungen dafür gesetzt. Denn das Darlehen, das der Beschäftigte seinem Arbeitgeber gibt, soll möglichst gut abgesichert werden. So muss der Betrieb mit dem Betroffenen eine schriftliche Wertgutvereinbarung treffen. Das Guthaben darf nicht in Zeit, es muss in Geldeinheiten dort geführt werden. Also zum Beispiel 50 Stunden a 20 Euro Stundenlohn macht ein Guthaben von 1.000 Euro.
Risiko des Wertverlusts
Der Nachteil: Zinsen können, müssen dafür aber vom Arbeitgeber nicht gezahlt werden. Dementsprechend kann das Guthaben an Wert verlieren, weil es ja oft Jahre später und nach etlichen Lohnrunden erst wieder in Arbeitszeit umgerechnet wird. Nun kann ein Unternehmen durchaus auch Pleite gehen. Das Gesetz sieht hier eine Insolvenzsicherung vor. Doch in der Praxis gibt es laut Gewerkschaften damit oft Probleme. Was noch zu beachten ist: Das angesparte Zeitguthaben darf nicht angetastet werden, um zum Beispiel kurzfristige Probleme in der Produktion zu überbrücken.
Langzeitkonten sind bislang überwiegend in Großunternehmen genutzt
Fazit der Forscher: Die Regeln werden oft als zu kompliziert bewertet, mehr in größeren Firmen angeboten und dort nur für einen bestimmten Personenkreis und nicht allen Mitarbeitern.