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Mindestlohn

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Mindestlohn: Wirtschaft skeptisch, DGB hätte mehr erwartet

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Ein Jahr später soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen. Arbeitgeber und -nehmer in Bayern reagierten auf den Vorschlag unterschiedlich.

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Die zuständige Kommission, die sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammensetzt, hat sich in ihrer Empfehlung an die Entwicklung der Tariflöhne orientiert. Daraus ergibt sich laut Statistischem Bundesamt rein rechnerisch eine Erhöhung von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde.

Wirtschaft fürchtet "beschäftigungsfeindliche Wirkungen"

Mit dem ersten kann Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, noch leben. Immerhin entsprechen die 9,19 Euro dem, was die Kommission sich als Richtschnur gesetzt hat: der Mindestlohn soll um so viel angehoben werden wie die Lohnabschlüsse der vergangen zwei Jahre. Die zweite Stufe mit 9,35 Euro liegt rein mathematisch darüber. Brossardt kritisiert das aus Wirtschaftssicht.

"Es werden ja auch die Stimmen immer lauter, auch aus der Wissenschaft, dass der Mindestlohn zu schnell steigt und hier befürchten wir am Ende beschäftigungsfeindliche Wirkungen gerade für die schwierigen Gruppen." Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft

DGB: "Vom Mindestlohn kann man noch nicht leben"

Schwierige Gruppen - wie die Langzeitarbeitslosen. Der DGB in Bayern verweist auf die Studien: bisher habe der seit 2015 eingeführte Mindestlohn nicht zu großen Jobverlusten geführt. Bayerns DGB-Chef Matthias Jena hätte sich sogar mehr gewünscht als jetzt vorgeschlagen:

"Vom Mindestlohn kann man noch nicht leben, gerade in den Ballungszentren. Das ist aber dringend notwendig. Und deswegen erwarten wir mittelfristig deutliche Anhebungen des Mindestlohnes." Bayerns DGB-Chef Matthias Jena

Eines muss aus Sicht der Gewerkschaften auf jeden Fall besser werden: die Kontrollen. Zu oft haben Firmen in der Vergangenheit unter Mindestlohn gezahlt.

Bundesregierung muss ihn nun per Verordnung umsetzen

Der Beschluss der Kommission sollte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittag überreicht werden. Die Bundesregierung muss ihn noch per Verordnung umsetzen. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Bei seiner Einführung betrug er 8,50 Euro pro Stunde. Knapp vier Millionen Arbeitnehmer hatten zuvor weniger verdient. Anfang 2017 war der gesetzliche Mindestlohn zum ersten Mal erhöht worden.

VdK: Mindestlohn muss über zwölf Euro liegen

Der Sozialverband VdK warnte, eine Anhebung auf diesen Betrag wäre viel zu gering.

"Die Unternehmen müssen endlich ihre Beschäftigten am wirtschaftlichen Aufschwung beteiligen. Wir brauchen einen Mindestlohn, der über zwölf Euro liegt, um Armut wirksam zu bekämpfen." VdK-Präsidentin Verena Bentele

Bei der Überprüfung der Höhe des Mindestlohns müsse gesichert werden, dass Vollzeit-Beschäftigte für ihren Lebensunterhalt sorgen und eine angemessene Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen könnten.

Die Gewerkschaften hatten für einen "ordentlichen Zuschlag" geworben. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte dagegen vor einer stärkeren Anhebung als auf 9,19 Euro. (Autorin: Birgit Harprath)