Wer Renten- oder Krankenkassenbeiträge zahlt, soll mitbestimmen können, was mit den Beitragsgeldern geschieht: Das ist der Grundgedanke der Sozialwahlen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und vielen Krankenkassen können die Versicherten daher Versichertenparlamente wählen. Sie sind die zentralen Organe der Selbstverwaltung.
Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?
Bei der Sozialwahl wird die Zusammensetzung der Versichertenparlamente der Sozialversicherungsträger festgelegt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist das die Vertreterversammlung. Bei fünf Krankenkassen, die zum Verband der Ersatzkassen gehören (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk) sind es die Verwaltungsräte.
Welchen Einfluss hat die Selbstverwaltung?
Die Versichertenparlamente haben formal das letzte Wort über die Haushalte der Sozialkassen und sie können Sonderleistungen wie etwa Reha-Maßnahmen mitgestalten. Allerdings wird ihr Einfluss stark dadurch eingeschränkt, dass es vor allem der Gesetzgeber ist, der entscheidet, wofür Renten- und Krankenkassen Geld ausgeben.
Wie wird bei der Sozialwahl gewählt?
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet die Sozialwahl von April bis Ende Mai als Briefwahl statt. Die Krankenkassen TK, Barmer, DAK, KKH, hkk ermöglichen es dieses Jahr zum ersten Mal, neben der Briefwahl die Stimme auch online abzugeben. Der Bundes-Wahlleiter der Sozialwahl, Peter Weiß, nennt das eine "Revolution im Wahlrecht", die zum Vorbild für andere Wahlen werden könnte.
Wann endet die Wahlfrist?
Die Wahlberechtigten müssen ihre Stimmen bis zum 31. Mai abgegeben haben, egal ob per Briefwahl oder online.
Wie oft finden Sozialversicherungswahlen statt?
Die Versichertenparlamente werden alle sechs Jahre gewählt.
Wer steht zur Wahl?
Die Versicherten können sich bei der Sozialwahl für verschiedene Listen entscheiden. Zur Wahl stehen zum einen Listen von Gewerkschaften: Bei ihnen ist klar, dass sie Positionen vertreten, die man etwa von Verdi oder IG Metall kennt. Daneben gibt es Listen, die sich beispielsweise Versichertengemeinschaft oder Mitgliedergemeinschaft nennen. Bei ihnen müssen Wählerinnen und Wähler herausfinden, wofür sie stehen, indem sie ins Wahlprogramm schauen.
Wie ist die Wahlbeteiligung bei der Sozialwahl?
Die Wahlbeteiligung lag in den 1990er Jahren bei über 40 Prozent. Zuletzt war sie auf rund 30 Prozent gesunken. Um die Wahlbeteiligung wieder zu steigern, wollen etliche Krankenkassen erstmals eine Online-Wahl ermöglichen.
Was ist eine Friedenswahl?
Bei vielen großen Versicherungsträgern ist die Sozialwahl eine sogenannte "Wahl ohne Wahlhandlung" oder auch "Friedenswahl": Das betrifft die AOKs und die regionalen Rentenkassen. Hier sprechen sich Arbeitgeberverbände mit Gewerkschaften und Sozialverbänden ohne direkte Beteiligung der Versicherten darüber ab, wer in der Selbstverwaltung sitzt. Dieses Verfahren sei unbürokratisch, so die Argumentation. Weil Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände selbst nach dem Demokratieprinzip arbeiten, sei auch die Friedenswahl als demokratische Entscheidung zu sehen.
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