Mehrere Münzen und ein Geldschein liegen auf einem Brief der deutschen Rentenversicherung.
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Im kommenden Jahr sollen die Beiträge zur Renten- und zur Krankenversicherung für viele Menschen deutlich steigen

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Steigende Sozialabgaben im neuen Jahr: Wer muss mehr zahlen?

Steigende Sozialabgaben im neuen Jahr: Wer muss mehr zahlen?

Im kommenden Jahr sollen die Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungen deutlich steigen. Dafür will das Arbeitsministerium die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze anheben. Wer gut verdient, muss künftig mehr zahlen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Der Begriff Beitragsbemessungsgrenze definiert die Obergrenze des Bruttoeinkommens, auf das Sozialabgaben anfallen. Für Einkommen über dieser Grenze werden keine zusätzlichen Abgaben fällig. Der neue Wert für die Renten- und Arbeitslosenversicherung soll im kommenden Jahr bei 8.050 Euro liegen. Für die Sozial- und Pflegeversicherung soll der Grenzwert auf 5.512,50 Euro steigen.

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt also konkret: Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist es künftig unerheblich, ob jemand beispielsweise 8.500 Euro verdient oder 10.000 Euro. Die Berechnung nimmt bei beiden Gehältern lediglich den neuen Höchstsatz als Grundlage für die Beiträge.

Für wen ändert sich dadurch etwas?

Bisher liegen diese Grenzwerte bei 7.550 Euro Monatseinkommen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 5.175 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung. Direkt betroffen von der Anhebung sind also Arbeitnehmende, deren Brutto-Gehalt im nächsten Jahr oberhalb dieser Grenze liegt. Denn deren Abgaben steigen künftig entsprechend an.

Wie hoch die zu zahlenden Beiträge dann konkret sind, ist von zusätzlichen Faktoren abhängig. Bei der Krankenversicherung sind das beispielsweise der allgemeine Beitragssatz, den der Bund aktuell auf 14,6 Prozent festgelegt hat - zu zahlen jeweils zur Hälfte von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Dazu erheben die Versicherungen individuell einen zusätzlichen Beitragssatz. Der ist bei jeder Kasse unterschiedlich, beträgt jedoch laut Verbraucherzentrale derzeit im Durchschnitt 1,7 Prozent. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage (externer Link) eine Übersicht über die aktuell wichtigen Kennzahlen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie die Kranken- und Pflegeversicherungen. Doch auch für diese Werte könnten die zuständigen Stellen für das kommende Jahr noch Änderungen ankündigen.

Zudem ist die Anhebung der Bemessungsgrenzen noch nicht offiziell entschieden. Aktuell handelt es sich um einen Vorschlag des Arbeitsministeriums, der von der Regierung noch beschlossen werden muss.

Warum steigen die Bemessungsgrenzen?

Die Entscheidung, ob und wie stark die Werte steigen, trifft das Arbeits- und Sozialministerium jedes Jahr neu. Einen wichtigen Einfluss auf den Wert hat die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Wenn die Gehälter deutlich steigen, dann erhöht das Ministerium auch den Grenzwert entsprechend. Damit begründet ein Sprecher auch die Entscheidung für das kommende Jahr: Im vergangenen Jahr seien die Löhne um durchschnittlich 6,44 Prozent gestiegen, daher diese verhältnismäßig starke Anhebung für 2025.

Sind die neuen Bemessungsgrenzen sozial?

Der Sozialverband Deutschland begrüßt die Entscheidung: Es sei "ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der beitragsfinanzierten Sozialversicherungen" sagte die Vorsitzende Michaela Engelmeier der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Verena Bentele vom Sozialverband VdK spricht jedoch von einem Schritt, der nicht weit genug gehe. Zum einen fordert sie, auch den Grenzwert zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den Wert von 8.050 Euro anzuheben. Außerdem kritisiert sie, dass Einkommen etwa aus Vermietungen oder aus Vermögen bisher nicht Teil der Berechnung sei. "Reiche und Superreiche" leisteten deshalb noch nicht ihren gerechten Anteil.

Grundlage für die Bemessungsgrenze sind laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die "beitragspflichtigen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit", also das Bruttoarbeitsentgelt, beziehungsweise die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

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