In diesen Fällen könnte das Auto abgeschleppt werden!
1. Abgelaufener Parkschein
In der Rechtsprechung ab mehr als einer Stunde Zeitüberschreitung und wenn das Abschleppen für "verhältnismäßig" erachtet wird. Das kann zum Beispiel bei Parkplatznot vorliegen.
2. Auto eingeparkt
Die Polizei kann Autos abschleppen lassen, die ein anderes geparktes Auto am Wegfahren hindern. Wenn nicht klar ist, ob das Auto vor oder hinter dem "eingesperrten" Wagen die Ursache ist, können beide abtransportiert werden.
3. Falschparken auf Kundenparkplätzen
Abschleppen ist zum Beispiel erlaubt: bei Überschreiten der angegebenen Höchstparkdauer, außerhalb der Geschäftszeiten oder wenn man kein Kunde ist.
4. Teilweises Parken auf Radwegen
Auch wenn der Radweg nicht ganz, sondern nur zum Teil zugeparkt wird, kann das Auto abgeschleppt werden. Dazu gibt es Gerichtsurteile. Eine genaue Definition, was zu viel ist, gibt es nicht. Sicher ist: Es darf keine Gefahrenstelle entstehen. Abschlepp-Regeln hängen zwar vom Polizeirecht der einzelnen Bundesländer ab, aber das Verwaltungsgericht in Berlin hat 2001 zum Beispiel entschieden, dass Radfahrer nicht mit einem teilweise blockierten Weg leben müssen. "Da kann man ja noch vorbeifahren", gilt also nicht.
5. Zuparken von abgesenkten Bordsteinen für Rollstuhlfahrer
Abgesenkte Bordsteine sind für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen frei zu halten. Wer sie zuparkt, muss mit dem Abschleppwagen rechnen.
6. Parken auf einem Behindertenparkplatz
Selbst Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, dürfen nicht ohne Weiteres auf einem Behindertenparkplatz ihr Auto abstellen. Dafür ist der blaue EU-Parkausweis nötig. Andere Behindertenausweise gelten in diesem Fall nicht.
7. Parken in der Fußgängerzone
Selbst Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, dürfen nicht ohne Weiteres auf einem Behindertenparkplatz ihr Auto abstellen. Dafür ist der blaue EU-Parkausweis nötig. Andere Behindertenausweise gelten in diesem Fall nicht.
8. Parken in Bushaltestelle
Wenn die Zufahrt zur Bushaltestelle behindert wird, dürfen Verkehrsüberwacher oder Polizisten gleich den Abschleppwagen bestellen.
9. Absolutes Halteverbot
Im absoluten Halteverbot, z.B. in Feuerwehrzufahrten oder auf Rettungswegen ist nicht mal kurzes Stehenbleiben erlaubt. Auch wegen weniger Minuten darf schon abgeschleppt werden.
Zettel mit Handy-Nummer
Im Zweifel ist die Handy- oder Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe kein Schutz vor dem Abschleppen. Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Selbst den Abschleppwagen rufen
Man selbst kann auch abschleppen lassen, muss dann allerdings die Kosten dafür vorstrecken und sie dann gegebenenfalls vor Gericht einklagen.
Quelle: BR-Verkehrsredaktion