Bundestagswahl: Wer ungültig wählt, ist kein Nichtwähler
Auch Wähler, die ungültige Stimmzettel abgeben, erhöhen die Wahlbeteiligung. Sie sind keine Nichtwähler. Die ungültige Stimmabgabe kann ein Zeichen des Protests sein – oder der Überforderung. Einfluss auf die Sitzverteilung hat sie nicht.