Für ihre Tätigkeit als Abgeordnete erhalten die Parlamentarier eine sogenannte Entschädigung. Diese wird zum 1. Juli um zwei Prozent angehoben, auf dann 8.183 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird auch die Kostenpauschale um 1,6 Prozent erhöht, auf 3.453 Euro monatlich.
Erhöhung orientiert sich am Gewerbe- und Dienstleistungsbereich
Die Diäten werden jeweils zum 1. Juli angepasst - und zwar jeweils im ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung. Deshalb war diesmal die Entwicklung von Juli 2016 bis Juli 2017 ausschlaggebend. Die Indices zur jeweiligen Erhöhung berechnet das Landesamt für Statistik und orientiert sich dabei vor allem an der Einkommensentwicklung bei Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.
"Im Bayerischen Landtag sollen alle Berufsgruppen vertreten sein. Daher ist es auch wichtig, dass die Abgeordneten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben." Barbara Stamm, Landtagspräsidentin.
Für den Landtag als selbstbewusstes Arbeitsparlament habe sich diese Indexlösung bewährt, sagte Stamm weiter. In Bayern wird diese Regelung zur Entschädigung der Abgeordneten seit 1996 angewendet. Auch der Deutsche Bundestag hat sie übernommen.