Der Bordellbetreiber klagt gegen die Stadt Augsburg. Denn sie ist zuständig für die erteilte Baugenehmigung für das Parkhaus des Maschinenbauers "Kuka".
Bordellbetreiber beklagt Schatten und "erdrückende Wirkung"
Nach Angaben des Gerichts begründet der Kläger sein Anliegen damit, dass durch das geplante Parkhaus Schatten auf seine beiden angrenzenden Grundstücke fallen würde. Das wirke erdrückend.
Der Kläger stört sich nach Gerichtsangaben außerdem daran, dass sich das Parkhaus nicht in die vorhandene Bebauung einfügt. Es würde die Gebäude in der näheren Umgebung künftig um zwei Geschosse überragen. Das Verwaltungsgericht hat einen Prozesstag eingeplant.