Bei vergangenen Wahlen hat es noch den amtlichen Hinweis gegeben, dass der Wahlbrief bis zum Donnerstag vor der Wahl bei der Post aufgegeben sein müsse, um rechtzeitig anzukommen. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gibt es diesen Termin-Tipp ausdrücklich nicht mehr, sagt Bayerns Landeswahlleiter Thomas Gößl: "Jeder Wahlberechtigte ist selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingehen." Ob man dabei auf die Post setzen sollte, lässt er bei seiner Pressekonferenz in Fürth offen.
Wahlkabinen in den Rathäusern
Gößl hat dafür einen anderen Tipp für Briefwähler parat. Denn ihnen bleibt in diesem Jahr gerade mal ein Zeitraum von maximal zwei Wochen für die Briefwahl – nicht wie sonst üblich fünf Wochen. Daher könne es sinnvoll sein, gleich beim Abholen der Unterlagen im Rathaus zu wählen, sagt Gößl. "Dort werden entsprechende Wahlkabinen aufgestellt, in denen man seinen Stimmzettel gleich ausfüllen kann." Dieser wird dann eingetütet und der verschlossene Umschlag bei der Gemeinde abgeben. "Dann haben Sie kein Transportproblem mit dem Wahlbrief zurück zur Gemeinde", so Gößl.
Der Zeitplan für die Briefwahl ist sehr eng
Ab 13. Januar verschicken die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen. Erst wenn diese angekommen ist, kann Briefwahl beantragt werden. "Das Einfachste ist das Online-Verfahren", sagt Gößl. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist ein entsprechender Barcode zu finden. "Daneben gibt es die Möglichkeit, das Ganze per Papier zu machen oder per Mail."
Ab 30. Januar stehen die Wahlvorschläge fest. Die Frist für deren Prüfung sei schon verkürzt worden, so der Landeswahlleiter. Schneller gehe es nicht. Erst ab diesem Datum können die Stimmzettel gedruckt werden.
Ab 10. Februar verschicken die Gemeinden dann die Briefwahlunterlagen. Das könne nach den Worten Gößls in einzelnen Fällen früher oder später passieren. Wer trotz seines Briefwahlantrags eine Woche vor der Wahl noch keine Unterlagen bekommen habe, solle bei seiner Gemeinde nachfragen.
Urnenwahl weiterhin als Leitbild
Wichtig ist: Die Unterlagen müssen am Sonntag, 23. Februar, bis um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Dann beginnt die Auszählung – sowohl für die Briefwahl als auch für die Urnenwahl, die dem verfassungsrechtlichen Leitbild für die Wahl entspreche, so Gößl. Er ist nicht nur Landeswahlleiter, sondern steht auch dem Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth vor.
Wähler in Bayern werden älter
Das Landesamt hat die Wählerstruktur für die vorgezogene Bundestagswahl analysiert und festgestellt: Die Wahlberechtigten in Bayern werden immer älter. Waren bei der Bundestagswahl 1990 noch 19,7 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern 65 Jahre und älter, werden es heuer bereits 28,7 Prozent sein und damit mehr als ein Viertel. Insgesamt sind im Freistaat rund 9,2 Millionen Menschen bei der Bundestagswahl stimmberechtigt.
Darunter befinden sich 362.000 Erstwähler. Auch deren Anteil ging zurück. Er beträgt 2025 laut Schätzung rund 8,5 Prozent - im Jahr 1990 waren es noch knapp 13 Prozent. Auch die Gruppe der 25- bis 45-Jährigen schrumpfte nach den Zahle des Statistikamts deutlich von 36,5 Prozent (1990) auf 28,5 Prozent. Zugelegt hat dagegen die Gruppe der Menschen im Alter von 45 bis 65 Jahren. Ihr Anteil stieg seit 1990 um 3,4 Prozent auf nun 34,3 Prozent.
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