"Wie komme ich jetzt eigentlich an Gras?", diese Frage dürften sich viele stellen, die ab Ostermontag legal konsumieren wollen, nachdem das Cannabisgesetz in Kraft getreten ist: Kiffen ist nun unter bestimmten Bedingungen auch in der Öffentlichkeit erlaubt und auch das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis wird legal sein.
Seit Montag darf auch jeder für den Eigenbedarf daheim Gras anbauen. Bis das aber erntereif ist, dauert es einige Zeit. Frei verkäuflich ist Cannabis noch nicht und auch die Anbauvereine werden in Deutschland frühestens zum 1. Juli mit dem Anbau starten. Wo kann man den Stoff also in der Zwischenzeit kaufen? In den meisten Fällen wird er wohl aus illegalen Quellen kommen und illegal produziert sein.
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Bayerns Gesundheitsministerin: Schwarzmarkt wird aufblühen
"Wir warnen, dass der Schwarzmarkt in den kommenden Wochen besonders stark aufblühen wird, weil es im Moment und auch mittelfristig noch gar kein legal produziertes Cannabis geben kann, der Konsum von Cannabis aber schon erlaubt ist", schreibt Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) auf BR-Anfrage. Auch Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband räumt ein: "Es ist am 1. April praktisch unmöglich, eine legale Quelle zu haben."
Werden Dealer also das Geschäft ihres Lebens machen? Tatsächlich gibt es zum Inkrafttreten des Gesetzes nur für eine bestimmte Personengruppe Cannabis aus legaler Herkunft: Für Patienten, die auch in der Vergangenheit schon medizinisches Cannabis auf Rezept aus der Apotheke bekommen konnten.
Besitz von Cannabis straffrei – unabhängig von der Herkunft
Das Bundesgesundheitsministerium stellt in seiner Antwort an den BR grundlegend fest: "Ab dem 1. April 2024 ist der Besitz und das Mitsichführen von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum – unabhängig von der Herkunft – straffrei." Sprich: Niemand muss nachweisen, woher er oder sie das Cannabis hat; ob vom Schwarzmarkt oder nicht, ist rechtlich unerheblich.
Genau hier setzt das bayerische Innenministerium mit Kritik an: "Dadurch entfällt für Konsumenten jeden Alters die letzte Hemmschwelle, sich Cannabis über illegale Kanäle zu beschaffen." Hinzu komme, dass für Händler das Verfolgungsrisiko jetzt wesentlich geringer sei, solange sie nie mehr als 25 Gramm Cannabis dabei hätten.
Deutscher Hanfverband: Anwachsen des Schwarzmarktes unwahrscheinlich
Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass besonders Dealer am Schwarzmarkt in den nächsten Wochen vom neuen Cannabisgesetz profitieren. "Es ist nicht zu erwarten, dass der Konsum groß zunimmt. Bei den internationalen Beispielen konnten wir das zumindest nicht sehen, dass das passiert." Zum anderen nehme der Eigenanbau zu. "Und jedes Gramm, das im Eigenanbau produziert wird, wird nicht auf dem Schwarzmarkt gekauft." Eigenanbau, der noch vor dem 1. April illegal stattgefunden habe, werde de facto mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes nachträglich legalisiert beziehungsweise straffrei.
Es gebe erste Hinweise, dass schon jetzt mehr Menschen mit dem Anbau beginnen würden, so Georg Wurth: "Das merkt man jetzt schon bei den Samen-Versendern im EU-Ausland, dass die teilweise schon Lieferschwierigkeiten haben." Bis die Anbauvereine ab Juli ihre Arbeit aufnehmen, kann man Cannabis-Samen nur aus anderen EU-Ländern legal erwerben. "Mit jeder legalen Quelle wird der Schwarzmarkt nach und nach kleiner werden", schätzt Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband.
Cannabis-Anbauvereine werden nicht zum 1. Juli 2024 starten können
In Bayern - aber möglicherweise auch in anderen Bundesländern - wird es jetzt doch noch etwas länger dauern, bis auch die Cannabis Clubs starten können. Anfangs war der 1. Juli als möglicher Start für den Anbau kommuniziert worden. Das werden Cannabis Clubs in Bayern allerdings nicht einhalten können aufgrund des Genehmigungsverfahrens. Das hat die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach dem BR auf Anfrage mitgeteilt. Demzufolge werden in Bayern Anträge der Anbauvereine erst zum 1. Juli überhaupt geprüft. Für diesen Prozess kann sich die zuständige Behörde dann bis zu drei Monate Zeit lassen. Erst danach dürfen sie mit dem Anbau anfangen. Mit der Ernte kann man dann etwa nach zwei bis drei Monaten rechnen.
Zwar ist das Gesetz vom Bund verabschiedet. Laut Grundgesetz legen aber die Länder fest, welche Behörden für die Umsetzung von Bundesrecht zuständig sind und wie das entsprechende Verwaltungsverfahren aussieht. Bayerns Gesundheitsministerin erklärte außerdem, dass Bayern die Möglichkeiten für eine Klage gegen das Gesetz prüft. Bayerns Staatsregierung hatte im Vorfeld angekündigt, einen besonders restriktiven Kurs beim Thema Cannabis fahren zu wollen.
Dieser Artikel ist erstmals am 30.03.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
Im Video: Wann, wo und wie Cannabis legal wird – das gilt ab April
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