Kaum ein Tier polarisiert in Bayern so sehr wie der Fischotter. Er ist eigentlich streng geschützt. Teichwirte fühlen sich aber geplagt, denn er kann große Mengen Fisch fressen. Die bayerische Staatsregierung genehmigte in einer Verordnung den Abschuss in Ausnahmefällen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte sie dann aber wieder – wegen eines Formfehlers. Nun unternimmt die Staatsregierung einen neuen Versuch, mit einer Verordnung, die seit Donnerstag gilt. Dass der Fischotter jetzt wieder geschossen werden darf, gefällt nicht allen.
Teichwirte sehen keine andere Chance
"Wir haben sonst keine andere Chance. Das ist wie der Fuchs im Hühnerstall", sagt ein Fischzüchter gegenüber BR24. Seinen Namen will er nicht nennen, das Thema sei zu politisch aufgeladen.
Die Kunden, die bei ihm einkaufen, sind geteilter Meinung. Die einen können die Sicht der Teichwirte nachvollziehen und haben Verständnis für den Abschuss, andere sehen nicht ein, warum der eigentlich geschützte Fischotter abgeschossen werden muss.
Alternative: Zaun bauen?
Der Abschuss ist jetzt in Ausnahmefällen wieder erlaubt. Eine sogenannte Vergrämung kommt nach der Verordnung dann infrage, wenn ein Otter mindestens zehn Prozent der Fische aus einem Teich entnommen hat und wenn es zu der Maßnahme keine zumutbare Alternative gibt, zum Beispiel einen Zaun zu bauen. Der Fischverkäufer auf dem Münchner Wochenmarkt hält von dieser Möglichkeit wenig – zu schwer zugänglich seien viele Gebiete um die Teiche meist. Der Abschuss sei die bessere Alternative, auch wenn sie sehr umstritten ist.
Hoffnung auf rechtssichere Lösung
Für Züchter längst überfällig, findet auch der Karpfenzüchter Alexander Krappmann aus dem oberfränkischen Lichtenfels. Es gehe um nichts weniger als das Überleben der Branche. Er hofft darauf, dass die neue Verordnung jetzt rechtssicher ist und "nicht von Naturschutzverbänden, Vereinen oder wem auch immer weggeklagt werden kann", so Krappmann.
Während in der alten Verordnung noch eine Höchstmenge an Tieren genannt wurde, die geschossen werden darf, liegt die Entscheidung jetzt bei den Naturschutzbehörden vor Ort.
Umwelthilfe sieht nur Verschiebung des Problems
Damit lade man zentrale Probleme einfach bei den Naturschutzbehörden ab, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das sei besonders bedenklich, sagt Sascha Müller-Kraenner von der DUH. Er sieht in der neuen Verordnung explizit keine Rechtssicherheit: "Das wird sicher nicht dazu führen, dass wir dieses Problem ordentlich lösen."
Ursprüngliche Verordnung von Gericht gekippt
Im Mai vergangenen Jahres hatte die Staatsregierung den Beschuss von Fischottern unter bestimmten Voraussetzungen schon einmal gestattet. Daraufhin waren 32 von ihnen zum Abschuss freigegeben worden. Unter anderem die Deutsche Umwelthilfe hatte dagegen geklagt – und Recht bekommen: Fischotter durften deshalb vorerst nicht mehr getötet werden.
Vor allem mit präziseren Formulierungen will das bayerische Umweltministerium die Verordnung nun rechtssicher machen.
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