Ende Januar stießen Verkehrspolizisten in einem Wagen auf der A3 bei Deggendorf auf über 120.000 Euro. In einem Pkw, den wenig später Grenzpolizisten bei Passau kontrollierten, waren es gut 25.000 Euro. In beiden Fällen konnten die Insassen nicht schlüssig erklären, woher das Geld stammt. Für die Ermittler ein Zeichen, dass ein krummes Geschäft, vielleicht sogar eine organisierte Bande dahinterstecken könnte.
"Müssen Risiko für Geldschmuggler hochhalten"
Prostitution, Drogen- und Menschenhandel, illegale Waffengeschäfte – die Wahrscheinlichkeit, dass solche Tathandlungen hinter diesen Geldfunden stecken, sei hoch, sagt Thomas Ritzer, Leiter der Grenzpolizeiinspektion Passau. Die A3, Teil der Route in Richtung Osteuropa, nutzen Geldschmuggler besonders oft.
Im letzten Jahr stellte die Polizei in 17 Fällen etwa vier Millionen Euro sicher. Die größte Summe waren 1,2 Millionen Euro, die ein 34-jähriger Mann in seinem Auto in Plastiktüten verstaut hatte. Ritzer sagt: "Wir versuchen, mit unseren Kontrollen das Risiko für Geldschmuggler möglichst hoch zu halten – auch wenn es ein mühsames Geschäft ist."
Spurensicherung im Labor
Mühsam ist auch die Arbeit der Ermittler. Wird eine größere Geldmenge gefunden, werden die Scheine zunächst mithilfe einer Zählmaschine registriert und dann genauestens untersucht. In einem Speziallabor macht sich ein Chemiker auf die Suche nach Fingerabdrücken, Fasern und DNA-Spuren. Friedrich Kiefl von der Kripo Straubing: "Im ungünstigsten Fall machen wir uns die ganze Arbeit umsonst und es gibt keinen Täter. Wenn wir Glück haben, gibt es zu den Fingerabdrücken auch eine Person."
Im Deggendorfer Fall mit den gut 120.000 Euro landen die Ermittler tatsächlich einen Treffer. Es seien Fingerabdrücke gefunden worden, die möglicherweise zu Tatbeteiligten führten, heißt es aus dem Polizeipräsidium. "Wir haben eine Spur. Mehr dürfen wir zum jetzigen Zeitpunkt aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen", erklärt Präsidiumssprecher Günther Tomaschko.
Staat kann sichergestelltes Geld einziehen
Eine Änderung im Strafgesetzbuch vor einigen Jahren macht den Ermittlungsbehörden den Kampf gegen illegale Geldgeschäfte leichter. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche beziehungsweise kann ein Kurier nicht nachweisen, dass eine größere mitgeführte Summe legal erlangt wurde, kann der Staat das Geld per Gerichtsbeschluss einziehen. Der Nachweis einer konkreten Straftat ist nicht notwendig.
Im Video: Wie die Polizei Jagd auf Geldschmuggler und deren Hintermänner macht
Immer öfter entdecken Polizisten bei Kontrollen dubiose Bargeldsummen. Der Rekord: über eine Million Euro im Fahrzeug
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