Dyskalkulie: Soll als Entwicklungsstörung anerkannt werden
Dyskalkulie: Soll als Entwicklungsstörung anerkannt werden
Dyskalkulie bedeutet Rechenschwäche. Betroffene Kinder haben erhebliche Probleme in der Schule im Mathematikunterricht mitzukommen. Im Gegensatz zur Leserechtschreibschwäche wird das in bayerischen Schulen noch nicht als Entwickungsstörung anerkannt.