Vielmehr sei das Opfer entgegen aller vorgegebenen Sicherheitsanweisungen unvorsichtig gewesen, so die Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein. Gegen den Schützen war zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden.
Schießunfall im Mai 2017
Ein 22-jähriger Soldat war im Mai 2017 auf dem Truppenübungsplatz bei Schießübungen mit der Panzerfaust im Landkreis Bad Kissingen zu früh hinter der Waffe wieder aufgestanden und wurde deshalb vom Rückstrahl tödlich verletzt. Der Hauptgefreite stammte aus dem Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen
Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft hatte zunächst auf den Abschlussbericht der Bundeswehr zu dem Vorfall gewartet. Die hatte unter anderem überprüft, ob die Einweisungen der Soldaten sowie deren technische Ausrüstung fehlerhaft waren und ob der Unfall hätte verhindert werden können. Die Experten des Heeres seien nun zu dem gleichen Schluss gekommen wie die Staatsanwaltschaft: dass es ein tragischer Unglücksfall war. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen seien daher Ende Januar eingestellt worden.