Wie die für den Fall zuständige Oberstaatsanwältin Anne Leiding erklärte, soll Fahrenschon per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien in einem Rechtsgespräch geeinigt. Demnach wollte die Staatsanwaltschaft noch heute einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon laut Oberstaatsanwältin Leiding voraussichtlich akzeptieren wird. Deshalb werde es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, sagte Leiding.
Steuererklärungen verspätet abgegeben
Der CSU-Politiker hatte seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er nach Bekanntwerden des Versäumnisses eingeräumt hatte. Daraufhin verlor er seinen gut bezahlten Spitzenposten bei den Sparkassen, pikanterweise kurz vor der geplanten Wiederwahl.
Ursprünglich hatte Fahrenschon übermorgen auf der Anklagebank des Münchner Amtsgerichts Platz nehmen sollen. Das Münchner Amtsgericht hatte zwei Tage für den Prozess angesetzt, ein Urteil sollte am 3. Mai gesprochen werden. Einen ersten Strafbefehl hatte Fahrenschon nicht akzeptiert.
140 Tagessätze in noch unbekannter Höhe
Daher sollten die Vorwürfe nach dem üblichen strafrechtlichen Prozedere in einem öffentlichen Gerichtsverfahren geklärt werden. Darin hätte Fahrenschon den Vorwurf der Staatsanwaltschaft entkräften können, wonach er dem Finanzamt seine Nebentätigkeiten - unter anderem als Berater und Aufsichtsratsmitglied mehrerer Unternehmen - mehrere Jahre lang verschwiegen haben soll.
Stattdessen kommt nun also die Verurteilung per Strafbefehl, dem zufolge Fahrenschon 140 Tagessätze zahlen wird. Die genaue Strafsumme ist noch unklar. Zu seiner Zeit als Sparkassenchef soll er ein Jahresgehalt im hohen sechsstelligen Bereich verdient haben. Sollte dieser Verdienst als Maßstab für die zu zahlenden Tagessätze genommen werden, wäre die Strafe ebenfalls im hohen sechsstelligen Bereich.