Die Hauptkritik am Entwurf für das Psychisch-Krankenhilfe-Gesetz entzündet sich an der sogenannten Unterbringungsdatei. Darin sollen die Daten von Menschen, die gegen ihren Willen in einer Psychiatrie untergebracht wurden, vom Namen bis hin zur Diagnose gespeichert werden und unter anderem für die Polizei zugänglich sein. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, die SPD-Politikerin Kathrin Sonnenholzner, nennt den Gesetzesentwurf eine "Katastrophe“.
"Das schürt die Angst vor der Psychiatrie und das schürt sie zu Recht, weil das ist einer der Punkte, die zu mehr Stigmatisierung führen." Kathrin Sonnenholzner, SPD
Scharfe Kritik von Experten
Die Formulierungen im Gesetzesentwurf seien in "höchstem Maße diskriminierend“, schreiben auch namhafte Klinikleiter und Psychiater aus ganz Deutschland. Bezirketagspräsident Josef Mederer fordert, Menschen die psychisch krank sind und nichts angestellt haben, gesetzlich klar zu trennen von psychisch kranken Straftätern, deren Umgang das sogenannte Maßregelvollzugsgesetz regelt.
Sozialministerium beschwichtigt
Bayerns neue Sozialministerin Kerstin Schreyer versucht nun Schadensbegrenzung. Die umstrittene Unterbringungsdatei betreffe nur einen minimalen Anteil psychisch Kranker, der wegen Fremdgefährdung untergebracht wurde.
"Der ist vielleicht dreistellig in Bayern – höher ist der nicht, um den geht es." Kerstin Schreyer, CSU, Bayerische Sozialministerin
Es gelte jetzt, gute Lösungen für das Gesetz zu entwickeln, so Schreyer.
UN-Konvention soll umgesetzt werden
Aber die Zeit drängt: Bayern ist eines der letzten Bundesländer mit einem alten Unterbringungsrecht von 1992. Außerdem muss den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nachgekommen werden. Noch in dieser Legislaturperiode soll das Gesetz verabschiedet werden.