Mit dem Freispruch folgte die Wirtschaftsstrafkammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigern. Dem 49-jährigen Finanzmakler Michael Turgut habe während des Verfahrens seit November nicht nachgewiesen werden können, dass er seine Anleger getäuscht und zu hohe Provisionen von ihnen abgerechnet habe, so das Landgericht Hof nach insgesamt 22 Verhandlungstagen.
Aussage verweigert
Seit November hatte die Wirtschaftsstrafkammer fast 100 Anleger und Vertriebsmitarbeiter des Finanzmaklers als Zeugen befragt. Der Angeklagte hatte während des Verfahrens jegliche Aussagen zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft verweigert.
"Grauer Kapitalmarkt"
Michael Turgut beschäftigt bereits seit Jahren die Justiz in ganz Deutschland und gilt als eine der schillernden Figuren im sogenannten "Grauen Kapitalmarkt". Der gelernte Textilmaschinenführer hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Firmen zur Vermittlung von Geldanlage-Produkten aufgebaut – und oft mit Insolvenz beendet.
Gefängnisstrafe noch nicht rechtskräftig
Vor über einem Jahr hat ihn das Landgericht Hof wegen Bankrott zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung des Bundesgerichtshof steht noch aus. Er lebt inzwischen in der Schweiz.