Das Oberlandesgericht Nürnberg hat damit im Grunde die Entscheidung des Landgerichtes Regensburg bestätigt.
Die Richter sind zwar der Auffassung, "dass hinsichtlich der Angeklagten nach wie vor der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr vorliegt." Es bestehe immer noch die konkrete Gefahr, dass die Beschuldigten auf Zeugen einwirken könnten. Im Fall des angeklagten Bauträgers Volker Tretzel bestehe sogar weiterhin Fluchtgefahr. Da die Hauptverhandlung gegen Joachim Wolbergs und drei weitere Angeklagte aber erst im Herbst stattfinden soll, bleiben die Beschuldigten wegen des Beschleunigungsgrundsatzes auf freiem Fuß. Das hab ein Justizsprecher in Nürnberg bekannt.
Anklage in abgeschwächter Form zugelassen
Das Landgericht Regensburg hatte am 1. März die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und drei weitere Männer in abgeschwächter Form zugelassen. Demnach wird Wolbergs wegen Vorteilsannahme und wegen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz angeklagt. Der ursprüngliche Vorwurf der Bestechlichkeit ist weggefallen.
So lautet die Anklage
Laut Staatsanwaltschaft soll Wolbergs den Bauträger Volker Tretzel bei einer Grundstücksvergabe bevorzugt haben, weil dieser unter anderem mehrere hunderttausend Euro an Wolbergs' SPD-Ortsverein gespendet haben soll. Das Geld soll in gestückelten Beträgen über Strohmänner geflossen sein, um die Herkunft der Spenden und deren wahre Höhe zu verschleiern. Von September 2011 bis März 2016 soll er rund 475.000 Euro überwiesen haben. Bei Tretzel besteht der Verdacht auf Beihilfe bei Verstößen gegen das Parteiengesetz und der Gewährung von Vorteilen.
Bei den beiden weiteren Männern handelt es sich um einen ehemaligen Geschäftsführer des Bauträgers und den einstigen SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl. Gegen sie hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Beihilfe erhoben. Der Geschäftsführer soll das Strohmannsystem organisiert haben, der SPD-Politiker soll vertrauliche Ausschreibungsunterlagen mit dem Bauträger abgestimmt haben.