Am Wochenende wird es spannend für die internationale Politik, für die Bundesrepublik und auch für den kleinen Ort Elmau in Oberbayern. Der G7-Gipfel beginnt am Sonntag offiziell, aber natürlich sind Sicherheitskräfte, Polizei, offizielle Journalisten und vermutlich auch Demonstranten schon vor Ort.
Die Justiz ist ebenfalls da. Eigens für Elmau hat das Landgericht ein mobiles Justizzentrum eingerichtet. Dazu gibt es Arrestzellen und rund um die Uhr einsatzbereite Richter und Staatsanwälte, um eventuelle Straftäter gleich an Ort und Stelle festzusetzen. Stefan Weickert ist Vorsitzender Richter am Landgericht München II und in Elmau involviert.
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BR: Wie kann man sich dieses mobile Justizzentrum vorstellen? Haben Sie da einen Bus, einen Wohnwagen? Oder wie ist das?
Stefan Weickert: Nein, das ist ein zweistöckiger Containerkomplex: Im Erdgeschoss befinden sich drei Sitzungssäle und im ersten Obergeschoss Arbeitsplätze für Richter, Rechtspfleger und Geschäftsstellen.
Verwahrzellen auf dem Gelände
BR: Sie haben auch Arrestzellen, habe ich gelesen - und zwar eine ganze Menge, um die 50 Stücke.
Weickert: Ja, wir nicht selbst, sondern natürlich die Polizei, die die sogenannten Verwahrzellen hat, die auf demselben Gelände zur Verfügung stehen.
BR: Jetzt habe ich gesagt: rund um die Uhr einsatzbereite Richter und Staatsanwälte. Was machen Sie da genau?
Weickert: Ja, ein klassischer Bereitschaftsdienst eigentlich für den Fall der Fälle, wenn Festnahmen oder Ingewahrsamnahmen erfolgen - im Zusammenhang mit dem Gipfel im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen. Dann müssten wir die Betroffenen beziehungsweise Beschuldigten anhören und eine Entscheidung über die Ingewahrsamnahme oder möglicherweise Inhaftnahme treffen. Solange natürlich keine Fälle vorliegen, ist es ein reiner Bereitschaftsdienst - ähnlich wie jetzt Feuerwehr oder Sanitätsdienste, die für den Fall der Fälle bereitstehen.
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Richter bei G7-Gipfel an Amtsgerichte abgeordnet
BR: Aber Herr Weigert, jetzt haben Sie gerade gesagt, dass das Amtsgericht Garmisch zuständig ist. Sie sind ja vom Landgericht München. Was haben Sie damit zu tun?
Weickert: Ja, das ist eine Konstruktion. Wir sind jetzt für die Dauer des Gipfels abgeordnet an das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen und gleichzeitig an das Amtsgericht München. Das ist sehr komplex. Für Ingewahrsamnahme nach dem Polizeiaufgabengesetz ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zuständig, für Festnahme nach der Strafprozessordnung des Amtsgerichts München. Aber man hat sich geeinigt, dass alle Festnahmen, die vor Ort erfolgen, auch jeweils vor Ort entschieden werden sollen. Deshalb sind wir als Richter mit einem gewissen Arbeitskräfteanteil für die Zeit des Gipfels an die jeweiligen Amtsgerichte abgeordnet.
Schnelle Entscheidung über Inhaftnahmen
BR: Wieso gehen die Verfahren dann eigentlich so schnell? Wenn man normale Gerichtsprozesse betrachtet, die dauern doch Monate. Und Sie haben das Ganze dann in zwei, drei Tagen, vielleicht Stunden erledigt?
Weickert: Ja, das liegt natürlich aber auch daran, dass das eigentlich bei normalen Haftbefehlen, wenn jemand eben schwerwiegende Straftaten begeht, dass jemand, der in Haft genommen und hier in dem Fall in Gewahrsam genommen wird, innerhalb eines Tages, genauer bis zum Ablauf des nächsten Tages, einem Richter vorgeführt werden muss. (Da wird auch genauso schnell entschieden.) Also über die Inhaftnahme wird auch in normalen Fällen genauso schnell entschieden wie jetzt vor Ort in Garmisch.
Mobiles Justizzentrum direkt in Garmisch: Weickert über die Vorteile
BR: Jetzt ist Ihr Containerdorf oder Ihr Containerzentrum, wenn man das so nennen darf, im Skistadion in Garmisch. Was für einen Vorteil hat es, dass Sie direkt vor Ort sitzen. Das könnte man doch auch hier in München machen oder eben am Landgericht selbst.
Weickert: Eben nicht, weil wir die Betroffenen persönlich anhören müssen. Dann müssten die wieder erst zum Richter hin verschafft werden, was im Fall der Fälle, also im Falle einer Eskalation, sehr schwierig wäre. Deshalb würden vor Ort die Betroffenen in diesen Verwahrzellen in Gewahrsam genommen und würden dann vor Ort durch den Richter gleich persönlich angehört werden.
Eine persönliche Anhörung ist bei allen Ingewahrsamnahmen beziehungsweise Inhaftnahmen Pflicht. Die muss auch unverzüglich erfolgen. Im Falle der Ingewahrsamnahmen nimmt die Rechtsprechung eine Zeitdauer von zwei bis drei Stunden an. Wenn ein Richter erst von München aus anreisen müsste oder umgekehrt, der Betroffene von Garmisch nach München verschafft werden müsste bei chaotischen Verhältnissen, dann würde diese Zeitdauer gar nicht ausreichen.
Drohen beim G7-Gipfel chaotische Verhältnisse?
BR: Chaotische Verhältnisse, Herr Weikert, ist ja ein Stichwort. Rechnen Sie mit chaotischen Verhältnissen?
Weickert: Also, das muss man jetzt sagen, derzeit ist das nicht zu erwarten. Aber man sieht ja durch diese Inbrandsetzung der acht Polizeiwägen, dass doch scheinbar Personen da sind, sodass Maßnahmen erforderlich sein könnten. Und nehmen wir jetzt mal an, man hätte die Täter da ermittelt und es wäre in Garmisch gewesen, dann wären da schon Fälle gewesen.
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