Ein Justizangehöriger geht mit zwei Hunden vor der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen (Archivbild von 2018).
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Bei den Ermittlungen gegen Bedienstete der JVA Gablingen mahnt der Augsburger Anwalt Thomas Galli: Es gilt die Unschuldsvermutung.

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JVA Gablingen: Jurist sieht Justizministerium in der Pflicht

JVA Gablingen: Jurist sieht Justizministerium in der Pflicht

Der Augsburger Jurist Thomas Galli hatte von "rigidem Umgang" in der JVA Gablingen gehört. Bei nun publik gewordenen Vorwürfen, Häftlinge seien misshandelt worden, sieht er das Justizministerium in der Pflicht und erinnert an die Unschuldsvermutung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen mehrere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen. Der Grund sind gravierende Vorwürfe, dass Häftlinge misshandelt worden seien. Juristisch geht es um den Anfangsverdacht der Körperverletzung im Amt.

Jurist Galli: Es gilt die Unschuldsvermutung

Die Frage, was in der Justizvollzugsanstalt in Gablingen wirklich geschehen ist, das beschäftigt auch den Augsburger Juristen und Buchautor Thomas Galli. Er war selbst Chef einer Strafanstalt, ist heute ein scharfer Kritiker des deutschen Strafsystems.

Die Vorwürfe, die im Raum stehen würden, seien "krass", meint Galli. Allerdings gelte zunächst die Unschuldsvermutung. Es komme "leider auch nicht selten vor, dass Inhaftierte vielleicht aus einer nachvollziehbaren Motivation heraus, weil sie meinen, sie können sich nicht anders gegen das System zur Wehr setzen, falsche Mitteilungen in den Raum stellen". Man müsse daher die weiteren Ermittlungen abwarten, betont Galli.

Von "rigidem Umgang" in Gablingen erfahren

Er habe jedoch auch schon seitens der Häftlinge wie auch der Bediensteten erfahren, dass in Gablingen ein sehr "rigider Umgang" herrschen würde.

"Wenn Inhaftierte nackt in den besonders gesicherten Haftraum eingesperrt werden, gibt es dafür überhaupt keine Rechtfertigung", meint der Experte.

Forderung nach Verbesserungen im System

Der Ball liege jetzt beim Justizministerium. Galli sieht durchaus Verbesserungsmöglichkeiten im System: So sollte bereits nach dem ersten Tag eines Häftlings im besonders gesicherten Haftraum (BGH) Meldung ans Ministerium gemacht werden. Bislang muss dies erst nach drei Tagen erfolgen.

Auch ein Vergleich wäre nötig, welche Anstalt besonders oft zu diesem Mittel greift, meint Galli: Die Unterbringung im BGH dürfe nur das letzte Mittel sein. "Man muss sich vorstellen, in so einem Raum zu sein, wo nichts drin ist. Das ist härter als jede Strafe. Und das darf nicht verwendet oder missbraucht werden, um Gefangene zu disziplinieren, um sich an ihnen zu rächen oder sonst irgendwas", so der Jurist und Buchautor.

Im Audio: Foltervorwurf gegen JVA – Eine Gefängnisärztin packt aus

Frühere Gablinger Gefängnis-Ärztin Katharina Baur
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Frühere Gablinger Gefängnis-Ärztin Katharina Baur

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